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Begleitetes Fahren mit 17 |
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Begleitetes Fahren mit 17
Seit dem 01.02.2006 wird der Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17 in Berlin durchgeführt. Ab diesem Stichtag darf eine Fahrerlaubnis (Klasse B oder BE) bereits ab dem17. Geburtstag erteilt werden. Jedoch sind dabei folgende Auflagen einzuhalten:
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bis zum 18. Geburtstag darf nur in Begleitung einer erwachsenen und erfahrenen Person gefahren werden (Die Person muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein, dabei ist es auch möglich, mehrere Begleitpersonen eintragen zu lassen)
- Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein
- Die Begleitperson muss mindestens 5 Jahre eine Pkw-Fahrerlaubnis besitzen
- Die Begleitperson darf maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister haben
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig
Wer sich jetzt entschlossen hat, bereits mit 16 anzufangen, um pünktlich zu seinem 17.Geburtstag fertig zu sein, kann bereits jetzt die Anträge stellen. Die Einwilligung von den Erziehungsberechtigten muss dabei bestehen.
Ab 16 1/2 Jahren kann der Antrag gestellt werden, jedoch nur in Begleitung der/der Erziehungsberechtigten.
Des Weiteren müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:
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Personalausweis bzw. Pass
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Lichtbild (35x45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
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Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
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Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
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Für jede Begleitperson muss ein Formular ausgefüllt werden
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Personalien der Begleitperson/en
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Unterschrift + Kopie des Führerscheins der Begleitperson/en
Hier gibt es die Anträge Begleitetes Fahren ab 17 zum Download :
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Dieser Führerscheinantrag kostet 51,10 EUR + 5,10 EUR je Begleitperson.
Der weitere Fortgang des Führerscheinerwerbes
gleicht der Führerscheinausbildung mit 18
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